Doppelverkauf – Haftung des Treuhänders?
Wird im Zuge eines Bauträgervertrages ein Treuhänder mit der Abwicklung des Ratenplanmodelles in Verbindung mit dem grundbücherlichen Sicherungsmodell beauftragt, so haftet der Treuhänder grundsätzlich für Fehler, die dazu führen, dass der Erwerber nicht die vereinbarte Rechtsstellung erwerben kann.