Formfreiheit des Liegenschaftskaufvertrages
Für den Verkauf einer Liegenschaft oder eines Wohnungseigentumsobjektes reicht es in Österreich aus, schriftlich oder mündlich über den Kaufpreis und den Kaufgegenstand eine Einigung zu erzielen. Der Käufer muss dabei grundsätzlich nur feststellbar sein. Eine Vereinbarung, dass der Vertragspartner den Käufer (aus einem bestimmten Personenkreis) namhaft machen kann, schadet daher nicht.