Singer Fössl Rechtsanwälte
... wir geben Ihnen Recht.

Wir sind fachlich spezialisierte und unternehmerisch denkende Wirtschaftsanwälte mit langjähriger Erfahrung und vielfältigen Erfolgsstrategien.

Wir wollen unser juristisches Wissen und anwaltliches Denken mit unternehmerischem Gefühl für Ihre Situation verbinden. Sie wollen, dass wir Ihre Rechtsprobleme lösen und zu Ihrem geschäftlichen Erfolg beitragen.

Unsere Vision

Unser Team

Sie werden bei uns grundsätzlich von mindestens einem Partner / einer Partnerin der Kanzlei betreut − mit persönlichem Einsatz und starker Identifikation mit Ihrer Problemstellung.

Veranstaltungen

Blog Baurecht

„Eben“ ist nicht „niveaugleich“ – Zuhilfenahme von ÖNORMEN zur Auslegung von Vertragsklauseln

„Eben“ ist nicht „niveaugleich“ – Zuhilfenahme von ÖNORMEN zur Auslegung von Vertragsklauseln

Nach § 924 ABGB leistet der Übergeber Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe bereits vorhanden sind. Die Mangelhaftigkeit einer Leistung ist dabei immer aus dem konkreten Vertrag zu bewerten. Zur Vertragsauslegung können auch einschlägige Normen und Regelwerke, wie ÖNORMEN verwendet werden, selbst wenn diese nicht direkt Vertragsinhalt geworden sind.

Blog Gesellschafterstreit

Über die Teilbarkeit und Übertragbarkeit von GmbH-Anteilen

Über die Teilbarkeit und Übertragbarkeit von GmbH-Anteilen

Die Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen kann in einem GmbH-Vertrag nicht generell ausgeschlossen werden. Eine solche Regelung könnte in eine Vinkulierung umgedeutet werden. Die Teilung von Geschäftsanteilen ist zum Schutz der Gesellschafter gesetzlich ausgeschlossen, kann aber gesellschaftsvertraglich zugelassen werden. Eine Teilung ist jedoch auch trotz ausdrücklich gegenteiliger Regelung im Gesellschaftsvertrag zulässig, wenn alle Gesellschafter zustimmen.

Blog Versicherungsrecht

Barkaution als bewegliche Sache – Vertrags-Rechtsschutz für Rückforderungsansprüche der Drittpfandbestellerin

Barkaution als bewegliche Sache – Vertrags-Rechtsschutz für Rückforderungsansprüche der Drittpfandbestellerin

Der Oberste Gerichtshof befasst sich in dieser Entscheidung mit der Reichweite des Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutzes und klärt, ob die Rückforderung einer „liegengelassenen“ Barkaution als Anspruch aus einem schuldrechtlichen Vertrag über bewegliche Sachen zu qualifizieren ist. Zugleich präzisiert er die Maßstäbe für die Deckungsprüfung bei Drittpfandbestellungen im Zusammenhang mit Mietverhältnissen.