(Keine) Haftung des Statikers und merkantiler Minderwert bei Immobilien
Eine direkte Haftung eines Statikers, der von einem Bauunternehmer als Subunternehmer beauftragt wurde, scheidet regelmäßig aus. Ein (merkantiler) Minderwert, der trotz sachgerechter Reparatur an einem Gebäude verbleibt, ist ersatzfähig sofern der Mangel nicht geringfügig oder harmlos ist. Eine allgemeine „Bagatellgrenze“ besteht nicht.